Livemusik und Corona
Diese Verordnung gilt für Rheinland-Pfalz
Falls auch Sie sich im Corona - Verordnungs und
Veränderungs - Wahnsinn nicht mehr ganz sicher sein
sollten was möglich und was nicht möglich ist, dann
lesen Sie einfach nachfolgende Verordnung (gilt derzeit
für RLP)
Feier: Private Hochzeitsfeiern in geschlossenen
Räumen, als auch im Freien, dürfen mit bis zu 75
Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Dabei
sollte das Brautpaar als Veranstalter dafür sorgen, dass
die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen und
das Tragen von Masken in der angemieteten oder zur
Verfügung gestellten Location eingehalten werden
können. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst
werden. Zudem hat der Veranstalter die Pflicht, eine vor
Ort für die Einhaltung der Regelungen verantwortliche
Person zu bestimmen. Personen, die nicht zur
Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind von der
Veranstaltung auszuschließen. Eine Sperrstunde gibt es
nicht. Tanzen und Livemusik sind erlaubt.
Standesamtliche Trauung: Da alle Standesämter
unterschiedlich groß sind und die Gegebenheiten vor
Ort immer individuell zu betrachten sind, gilt das
allgemeine Abstandsgebot. Wenn keine festen Plätze
zugewiesen werden können, gilt: Eine Person pro 10qm.
Wenn es die Räumlichkeiten zulassen, dürfen neben
dem Brautpaar dabei sein: Standesbeamte, Trauzeugen,
Familie ersten und zweiten Grades sowie deren
Lebenspartner und Personen eines weiteren
Hausstandes. Alle weiteren Vorgaben trifft das
Standesamt vor Ort.
Kirchliche Trauung: Die Hochzeit in der Kirche ist
möglich. Dabei sind die gängigen Abstandsgebote
einzuhalten. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss im
Gebäude getragen werden - am Platz darf man sie
jedoch abnehmen. Chorgesang, Gemeindegesang und
Blasmusik sind erlaubt, allerdings ist der doppelte
Mindestabstand einzuhalten. Zwecks der
Kontaktnachverfolgung müssen die Kontaktdaten aller
anwesenden Personen festgehalten werden.
Aktuelle Informationen finden Sie auf
https://corona.rlp.de/de/themen/was-geht-was-geht-
nicht/
Euer Musikant vom Rhein
„Euer Musikant“ Manfred Düllberg
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